rg betrag Die Beschäftigten leisten einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung der Versorgung, den Ruhegeldbeitrag bzw. RG-Beitrag in Höhe von 1,65 % des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts. Die Höhe des gezahlten Beitrags ist nicht für die Höhe der Versorgung ausschlaggebend..código promocional 1xbet argentina
Der Fachbereich Zusatzversorgung errechnet und zahlt die Zusatzversorgung für die Beschäftigten der Stadt Hamburg. Er führt auch die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen für die Familiengerichte durch. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch durch Nutzung des sogenannten Zusatzversorgungsrechners erfüllt zu bekommen. In ...79king .org
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung ruhegeldrechtlicher Vorschriften v. 14.7.1999 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 v. 21.7.1999 S. 148) haben die Angestellten und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1.8.1999 einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben zu leisten (§ 1a des Ersten Ruhegeldgesetzes - 1. RGG - bzw. § 2a des Zweiten Ruhegeldgesetzes - 2. RGG -). Der ...