77 betrvg § 77 BetrVG Betriebsvereinbarungen In aller Kürze: Wenn der Betriebsrat von einem Mitbestimmungsrecht (siehe "Beteiligungsrechte") Gebrauch macht, endet dieser Prozess meist mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die aufgeschrieben, von Betriebsrat und Arbeitgeber unterschrieben und dann im Betrieb ausgehängt werden muss..kubet77
Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Alle Paragrafen verständlich kommentiert - für Ihre BR-Arbeit!big777 bet
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