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77 betrvg Dieser Paragraph regelt die Durchführung und Wirkung von Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Er enthält auch Bestimmungen über die Geltendmachung, Kündigung und Überwachung von Betriebsvereinbarungen..
vin777app (1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
mcw77 reviews § 77 BetrVG – Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (1) 1 Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. 2 Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige ...