Description
77 betrvg (1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes....
777win (1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
77win apk latest version Die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung endet, wenn sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Die neue Abmachung kann sich auch darauf beschränken, dass die Nachwirkung nicht länger gelten soll.