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77 betrvg Dieser Paragraph regelt die Durchführung, Geltendmachung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen, die von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam beschlossen werden. Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend und können nur mit Zustimmung des Betriebsrats verzichtet werden..
slot gacor situs inter77 § 77 BetrVG Betriebsvereinbarungen In aller Kürze: Wenn der Betriebsrat von einem Mitbestimmungsrecht (siehe "Beteiligungsrechte") Gebrauch macht, endet dieser Prozess meist mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die aufgeschrieben, von Betriebsrat und Arbeitgeber unterschrieben und dann im Betrieb ausgehängt werden muss.
777 slots Die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung endet, wenn sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Die neue Abmachung kann sich auch darauf beschränken, dass die Nachwirkung nicht länger gelten soll.